Apostille und Legalisation
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Beglaubigung      Apostille     Legalisation



Sie möchten im Ausland eine Arbeitsstelle annehmen?

Dann ist es erforderlich vorher beglaubigte Prüfungszeugnisse, Diplomurkunden o .ä. nachzuweisen.


Sie möchten Waren im Ausland verkaufen oder eine Niederlassung eröffnen?

Dafür werden Sie vorher beglaubigte Handelsdokumente, Ursprungszeugnisse, Analysenzertifikate oder Verträge und Vollmachten benötigen.


Sie werden im Ausland eine Schule oder eine Universität besuchen?

In diesem Fall benötigen Sie beglaubigte Schulzeugnisse oder erster Hochschulbildungszertifikate Ihrer in Deutschland  besuchten (Hoch-)Schulen.


Sie möchten im Ausland heiraten oder Ihr Kind registrieren lassen?

Zu diesem Zweck benötigen Sie, um die notwendigen Formalitäten einleiten zu können, je nach gewünschten Land - u.a. eine beglaubigte Geburtsurkunde, Ledigkeits- und /oder Aufenthaltsbescheinigung.


Wir haben verlässliche Partner in der EU und allen Teilen der Welt und beglaubigen auch Ihre

im Ausland erworbenen Diplome, Zeugnisse und Urkunden.

Sparen Sie sich das mühsame Zusammensuchen der notwendigen Informationen und den Papierkrieg.


Wir übernehmen für Sie die komplette Legalisation.


Einfach.  Fair.  Schnell.


Kontakt

Deutsche öffentliche Urkunden, die für die Verwendung im Ausland bestimmt sind, können beglaubigt werden.

 

Die Bestätigung der Echtheit dieser Urkunden erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille:

 

Für die Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Ob ein Land dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, erfahren Sie hier.


Urkunden, die zur Verwendung in anderen (nicht beigetretenen) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung und abschließend eine Legalisation im zuständigen Konsulat. Zu diesen Ländern gehören:

 

Demokratische Volksrepublik Algerien (nur Staatsverträge)

Königreich Bahrain

Volksrepublik Bangladesch

Union Myanmar (Birma)

Volksrepublik China

Republik Irak

Islamische Republik Iran (außer Hochschulzeugnisse)

Haschemitisches Königreich Jordanien

Königreich Kambodscha

Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem schulischen Bereich)

Republik Mali

Islamische Republik Mauretanien

Nepal

Republik Ruanda

Republik Somalia

Republik Sudan

Arabische Republik Syrien

Taipeh-Handelsbüro, Visa-Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich)

Republik Togo

EINFACH


Originale schicken.

Wir organisieren die Legalisation.

Dokumente beglaubigt zurück.

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