Wenn in Ihrem Unternehmen abhängig Beschäftigte tätig sind, sind Sie lt. Arbeitsschutzgesetz verpflichtet bereits ab dem ersten Arbeitnehmer diesen bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft anzumelden und eine ausreichende und angemessene Unterweisung des Mitarbeiters bzgl. des Schutzes am Arbeitsplatz vor evt. Gefährdungen durchzuführen.
Weiterhin legen Sie im Arbeitsschutz fest, dessen Verantwortung Sie selbst tragen, ob Sie sich für das „Unternehmermodell“ oder der „Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit“ entscheiden. Dies ist wichtig zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Betreuung Ihres Betriebes gemäß ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) und DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“)
Unser Regelbetreuungsangebot erstreckt sich in eine Grundbetreuung und einen betriebsspezifischen Teil lt. o.g. Vorschriften.
Die Grundbetreuung beinhaltet:
- Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Unterstützung bei der Erstellung/Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Begleitung bei Betriebsbegehungen und Änderungen von Arbeitsplätzen
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Beratung bei der Untersuchung von meldepflichtigen Unfällen usw.
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst:
- Beratung bei betrieblichen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und der Organisation
- besondere Gefährdungen (Alleinarbeit, Dienstfahrzeuge usw.)
Diese Betreuung wird vor Ort in Ihrem Unternehmen durch einen erfahrenen Sicherheitsingenieur mit der Zusatzausbildung "Fachkraft für Arbeitssicherheit" durchgeführt, der sich stetig durch Weiterbildungen qualifiziert.
Falls Sie an diesem Beratungsangebot interessiert sind, wenden Sie sich gerne an uns.
vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen
für Ihre Mitarbeiter sowie Kunden und Auftraggeber
arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfälle
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